Musterweiterbildungsordnung

Münster, 21. Oktober 2019

Zum Beschluss der Bremer Ärztekammer sowie der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die Homöoapthie aus der Musterweiterbildungsordnung zu streichen

Im Februar 2018 verabschiedete der Münsteraner Kreis das Münsteraner Memorandum Homöopathie. Darin wurde der 121. Deutschen Ärztetag aufgefordert, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ ersatzlos zu streichen. Die Begründung: Die Homöopathie steht mit ihren Grundannahmen sicheren wissenschaftlichen Erkenntnissen fundamental entgegen. Der Ärztetag ignorierte die Forderung jedoch.
Vor wenigen Wochen widersetzte sich die Bremer Ärztekammer dem Votum des Ärztetages und schaffte die Zusatzbezeichnung Homöopathie ab. Nun folgte die Ärztekammer Sachsen-Anhalt dem Bremer Vorbild.
„Dass die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ auf dem Ärztetag im Mai vergangenen Jahres nicht einmal diskutiert wurde, war damals eine große Enttäuschung für uns. Umso größer ist jetzt die Freude über die Beschlüssse in Bremen und Sachsen-Anhalt“, sagt Christian Weymayr vom Münsteraner Kreis.
„Die Tatsache, dass jetzt einzelne Landesärztekammern die Homöopathie aus der Weiterbildung ausklammern, wird viele Patienten zukünftig vor Scharlatanerie und falschen Therapien schützen. Mehr noch: Diese mutige Entscheidung kann dazu beitragen, Leben zu retten!“ sagt der Bremer Zahnarzt Hans-Werner Bertelsen, der durch sein Engagement vor Ort maßgeblichen Anteil an dem Bremer Beschluss hatte.
„Die Bremer haben Maßstäbe gesetzt, die – so hoffen wir vom Münsteraner Kreis – auch für weitere Bundesländer nach Sachsen-Anhalt umgehend zur Richtschnur werden“, sagt Bettina Schöne-Seifert, Medizinethik-Professorin aus Münster und Initiatorin des Münsteraner Kreises.

Christian Weymayr für den Münsteraner Kreis