Ein Kommentar von Hans-Werner Bertelsen
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) teilte uns mit, dass sie nach Beschluss des Vorstandes die abgeschlossenen Selektivverträge mit den Krankenkassen kündigt. Dies stellt einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Arbeit des Münsteraner Kreises dar. Die Selektivverträge sicherten bis dato den bequemen Geldfluss der mit den Abrechnungspositionen für „Homöopathie“ erzielten Honorare. In Bremen versiegt damit eine wesentliche Finanzierungsquelle. Nach dem richtungsweisenden Beschluss, die „Homöopathie“ aus der Weiterbildungsordnung zu extrahieren, zeigt Bremen somit zum zweiten Mal, dass die Bremer Ärzteschaft nicht willens ist, Scheinmedizin als Bestandteil der gesetzlichen Krankenversorgung – und eine damit verbundene, bis dato noch immer legitimierte – Gefährdung von PatientInnen, hinzunehmen.
Den „HomöopathInnen“ kommt mit der Kündigung der Selektivverträge das für sie wichtigste Zahlungsmittel abhanden: die bequeme und einfache Bezahlung der abgerechneten Leistungen über die Gesundheitskarte. MedizinerInnen in Bremen, die noch immer an der gefährlichen Scheinmedizin festhalten, müssen ihren PatientInnen künftig Rechnungen ausstellen und die darin geforderten Honorare selbst eintreiben – inklusive Mahnwesen. Das wird zweifellos eingefleischte „HomöopathInnnen“ nicht von dem eingeschlagenen Weg der Selbsttäuschung abbringen, aber das Arbeiten wird damit künftig von Mühen begleitet sein. Es dürfte auch die Argumentation der Protagonisten und Verbände, „Homöopathie“ würde schließlich „von den Krankenkassen bezahlt“, deutlich erschweren. Für die Krankenkassen wird es ebenfalls schwieriger, weil sie künftig mit der Erstattung von Privatrechnungen ein erhöhtes Arbeitsaufkommen erleben werden. Sicher – man wird die Verwaltungskosten einfach erhöhen, glaubwürdiger werden die Krankenkassen, die aus „Marketing-Gründen“ im 21. Jahrhundert ihren Versicherten diese sinnlose und bei Vernachlässigung sinnvoller Maßnahmen auch gefährliche Therapieform anbieten, dadurch mit Sicherheit nicht.
Die Erklärungsnot der noch erstattenden Kassen wird steigen, zumal es nach dem Signal aus Bremen sehr wahrscheinlich ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen anderer Bundesländer dem Bremer Vorbild ebenso folgen werden, wie dies im Falle der Weiterbildungsordnung schon mal passierte.
Die Signale an die politisch Verantwortlichen können deutlicher nicht sein: Nach dieser klaren Abgrenzung aus dem kleinen, aber unbeugsamen Bremen, ist eine Abschaffung der „besonderen Therapierichtungen“ und das damit verbundene klare Bekenntnis zu Wissenschaftsorientierter Medizin (WOM) nur eine Frage der kurzen Zeit.